Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ werden im Land Brandenburg 13 Stadtteile entwickelt.
Ziel des integrativen Förderansatzes ist es, Entwicklungsprozesse in Gang zu setzen und zu unterstützen, welche soziale Problemgebiete zu weitgehend selbständig lebensfähigen Stadtteilen mit einer positiven Zukunftsperspektive machen. Die Grundlage bildet ein integriertes Handlungskonzept.
Merkmale des Programms sind der ganzheitliche Erneuerungsansatz in einem Gebiet, die Bündelung von Ressourcen durch einen konzentrierten Mitteleinsatz verschiedener Förderprogramme und die Kooperation aller Akteure unter der koordinierenden Leitung eines Quartiersmanagements. Dem integrativen Programmansatz und der Bündelung wird auf Landesebene in der Arbeitsgruppe Soziale Stadt Rechnung getragen, die im Februar 2005 vom MIR ins Leben gerufen wurde und seitdem Synergien unterschiedlicher Landesressorts ausschöpft.
Die brandenburgischen Stadtteile im Programm „Soziale Stadt“ sind mehrheitlich in komplexer Bauweise errichtete Gebiete der 70er und 80er Jahre des 20. Jahrhunderts.
Förderbestimmungen und weitere Arbeitsmaterialien zum Programm finden Sie hier.
Über die Evaluierung des Programms informieren wir Sie unter dem Stichwort Publikationen/Evaluierung (http://www.nipp.brandenburg.de/nipp_publikationen/1926.htm).
Wichtige Informationen darüber hinaus enthalten die Rundschreiben des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen (http://www.lbv.brandenburg.de/184.htm).
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